Propan als Kältemittel
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Propan als natürliches Kältemittel

umweltfreundlich dank R290

Der Einsatz von Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln ist heute mehr denn je ein Gebot der Verantwortung gegenüber unserer Umwelt. Synthetische Kältemittel (HFKW) tragen erheblich zum Treibhauseffekt bei, da sie ein hohes Global Warming Potential (GWP) besitzen. Gelangen sie in die Atmosphäre, entstehen jedes Jahr Millionen Tonnen zusätzlicher CO₂-Emissionen.

Um diese Belastung zu vermeiden, stehen natürliche Alternativen wie Propan, Ammoniak, Propen und Butan zur Verfügung. Die moderne Kältetechnik ist inzwischen in der Lage, diese Stoffe hocheffizient und sicher einzusetzen.

Die neue EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ist seit dem 11. März 2024 in Kraft und ersetzt die alte Verordnung (EU) Nr. 517/2014. Sie verschärft die Regeln für fluorierte Treibhausgase (F-Gase) und sieht einen vollständigen Ausstieg bis 2050 vor.

  • Hohe Energieeffizienz durch hervorragende thermodynamische Eigenschaften

  • Sicherer Betrieb mit moderner Anlagentechnik, auch bei hohen Außentemperaturen

  • Kostenvorteile: geringere Wartungskosten, keine Dichtheitsprüfungen erforderlich

  • Technische Vorteile: niedrige Drucklagen (< 28 bar), zuverlässiger Betrieb im Sommer wie im Winter

  • Nachhaltigkeit: Propan ist ein natürliches Kältemittel mit sehr geringem Treibhauspotenzial

Gemäß der neuen EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ist der Ausstieg aus synthetischen Kältemitteln endgültig beschlossen. Bereits seit Jahren sind Stoffe mit Ozonabbaupotenzial verboten. Nun richtet sich der Fokus auf fluorierte Treibhausgase (HFKW), die ein extrem hohes Global Warming Potential (GWP) besitzen und damit erheblich zur Erderwärmung beitragen.

Die Verordnung sieht einen klaren Fahrplan vor:

  • Phase-down → Phase-out: Die am Markt verfügbaren Mengen an HFKW werden schrittweise reduziert, bis ein vollständiger Ausstieg im Jahr 2050 erreicht ist.

  • Verbote ab 2025: Bestimmte Kälte- und Klimaanlagen mit hohem GWP dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

  • Strengere Prüfungen: Betreiber von Anlagen mit synthetischen Kältemitteln müssen weiterhin Dichtheitsprüfungen, Zertifizierungen und Kennzeichnungen beachten – was die Wartungskosten erhöht.

Natürliche Kältemittel wie Propan, Ammoniak, CO₂ oder Butan sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Sie gelten als:

  • Zukunftssicher: keine Verbote oder Mengenbeschränkungen

  • Kosteneffizient: keine zusätzlichen Prüfpflichten, geringere Wartungskosten

  • Klimafreundlich: sehr niedriges GWP, keine Belastung für die Umwelt

  • Technisch ausgereift: moderne Kältetechnik ermöglicht sicheren und effizienten Einsatz

 

Vorschriften aus der neuen F-Gase-Verordnung EU 2024/573

 

11. März 2024
Inkrafttreten der neuen F-Gase-Verordnung (EU 2024/573). Sie ersetzt die alte Verordnung (EU) Nr. 517/2014

 

2025
Erste Verbote für bestimmte Kälte- und Klimageräte mit hohem GWP (z. B. > 750). Einschränkungen für Wärmepumpen und Schaltanlagen treten in Kraft.

 

2027 - 2029
Weitere Phase-down-Schritte: Die verfügbaren Mengen an HFKW werden deutlich reduziert. Betreiber müssen zunehmend auf natürliche Kältemittel umstellen.

 

2030
Nahezu vollständiger Ausstieg aus synthetischen Kältemitteln in vielen Bereichen. Nur wenige Spezialanwendungen bleiben erlaubt.

 

2040
Weitere Reduktion der Restmengen, nur noch sehr wenige Ausnahmen für sicherheitsrelevante Anwendungen.

 

2050
Kompletter Phase-out: Vollständiger Ausstieg aus fluorierten Treibhausgasen in der EU

 

Quelle: Umweltbundesamt. und Klimaworld.com Alle Angaben ohne Gewähr.