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Das Futron Baukastensystem MultiChillerKit ermöglicht es jedem, die passende Kälteanlage für sein Unternehmen zusammenzustellen - ganz ohne Fachkenntnisse und zusätzliche technische Dienstleister.
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Propan als natürliches Kältemittel
In Verantwortung für unsere Umwelt ist der Einsatz von Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln in allen Bereichen ein absolutes Muss geworden.
Jedes Jahr werden durch synthetische Kältemittel, die in die Umwelt entweichen, mehrere Millionen Tonnen umweltschädigender CO2-Emissionen freigesetzt.
Um dies zu vermeiden gibt es natürliche Kältemittel wie Propan, Ammoniak, Propen und Butan, die diese Emissionen vermeiden. Die erforderliche Kältetechnik ist nach dem heutigen Stand in der Lage, diese Kältemittel hocheffizient zu nutzen.
Der Einsatz von natürlichen Kältemitteln wird innerhalb der Gesetzgebung immer wichtiger und wird durch die F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 geregelt. Hier wird der fast nahezu komplette Ausstieg aus den synthetischen Kältemitteln und eine Umstellung auf natürliche Kältemittel geregelt. Dies soll bis 2030 abgeschlossen sein.
Propan ist ein sehr effizientes und mit der richtigen Kältetechnik ein sehr sicheres Kältemittel. Propan zählt zu den natürlichen Kältemitteln und gilt damit als sehr umweltfreundlich.
- sicherer Betrieb der Anlage auch bei hohen Außentemperaturen (>+50 °C)
- abgeschlossener Kältekreislauf mit Soleanschlüssen
- effiziente Betriebsweise im Sommer wie auch im Winter
- Reduzierung der Wartungskosten, keine Dichtheitsprüfungen
- niedrige Drucklagen unter 28 bar
- umweltfreundlicher Betrieb der Anlage
Gemäß der EU-F-Gase-Verordnung ist der Ausstieg aus den herkömmlichen synthetischen Kältemitteln eine beschlossene Sache. Die Beschränkungen von Kältemitteln, die vorrangig ein Ozonabbaupotential besaßen, wurden schon vor einigen Jahren eingeführt. Diese Kältemittel sind heute in Deutschland verboten. Die heute verwendeten Kältemittel haben allerdings einen hohen Anteil an der Erderwärmung durch den Treibhauseffekt. Dieser liegt teilweise bei einer um mehrere 1000-fach höheren Belastung als z.B. bei natürlichen Kältemitteln. Die Beschränkung dieser Kältemittel wurde anhand des GWP (Global-Warming-Potential, das für jedes Kältemittel vorhanden ist) bestimmt. Demnach werden zukünftig Kältemittel mit GWPs > 2.500 verboten. Kältemittel mit geringerem GWP sind weiterhin einsetzbar, jedoch ist ein sogenanntes Phase-Down ab 2020 geplant, bei dem die Verfügbarkeit der Kältemittel eingeschränkt werden soll oder evtl. eine erhöhte Steuer auf diese Kältemittel erlassen wird.
Natürliche Kältemittel sind von dieser Regelung nicht betroffen und damit absolut zukunftssicher. Zukünftige Umstellungen der Kälteanlagen auf neue Kältemittel oder die erhöhten Kosten durch das Phase-Down werden durch den Einsatz von natürlichen Kältemitteln komplett vermieden.
Natürliche Kältemittel sind absolut zukunftssicher.
Für synthetische Kältemittel gibt es laut der F-Gase-Verordnung die Vorschrift, die Anlage nach folgenden Kriterien auf Dichtheit prüfen zu lassen. Dadurch werden die Wartungskosten erhöht. Bei der Verwendung von natürlichen Kältemitteln entfällt diese Prüfung.
Vorschriften aus der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014
1. Januar 2015
Haushaltskühl- und -gefriergeräte mit HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr
1. Januar 2020
Kühlgeräte und Gefriergeräte für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Einrichtungen) die HFKW mit einem GWP von 2 500 oder mehr enthalten
1. Januar 2022
Kühlgeräte und Gefriergeräte für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Einrichtungen) die HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten
1. Januar 2020
Ortsfeste Kälteanlagen, die HFKW mit einem GWP von 2 500 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, außer Einrichtungen, die für Anwendungen zur Kühlung von Produkten auf unter – 50 °C bestimmt sind
1. Januar 2022
Mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kW oder mehr, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, außer im primären Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen, in dem fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von weniger als 1 500 verwendet werden dürfen
1. Januar 2020
Bewegliche Raumklimageräte (hermetisch geschlossene Systeme, die der Endnutzer von einem Raum in einen anderen bringen kann), die HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten
1. Januar 2025
Mono-Splitklimageräte mit weniger als 3 kg fluorierter Treibhausgase, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen
jährliche | halbjährliche | vierteljährliche | |
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Kältemittel | Kontrolle* | ||
R 134a | ab 3,5kg | ab 35kg | ab 350kg |
R 404a | ab 1,3kg | ab 13kg | ab 130kg |
R 407C | ab 2,8kg | ab 28kg | ab 280kg |
R 410A | ab 2,4kg | ab 24kg | ab 240kg |
R 410A | ab 2,4kg | ab 24kg | ab 240kg |
Für die genaue Definition wird auf die Verordnung verwiesen.
* die Intervalle können durch automatische Leckageeinrichtungen verdoppelt werden.
IPCC 4th AR | Kältemittelmenge [kg] entspr. t Co2 eq. | |||
---|---|---|---|---|
5 | 50 | 500 | ||
F-Gas | GWP100 | kg | kg | kg |
R 134a | 1.430 | 3,5 | 35,0 | 349,7 |
R 404A | 3.922 | 1,3* | 12,7 | 127,5 |
R 407C | 1.774 | 2,8* | 28,2 | 281,9 |
R 410A | 2.088 | 2,4* | 24,0 | 239,5 |
R 422D | 2.730 | 1,8* | 18,3 | 183,2 |
R 507A | 3.985 | 1,3* | 12,5 | 125,5 |
Für die Füllmenge < 3kg bzw. < 6kg bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen gelten die Kontrollpflichten ab 01. Januar 2017.
Quelle: Umweltbundesamt. Alle Angaben ohne Gewähr.